02/12/2011 |
Hans Jörg Schelling
REPLIK AUF EVA PICHLERS THESEN:
Ein gutes Pensionssystem sichert in Österreich den sozialen Frieden, die Kaufkraft und damit auch den Wirtschaftsstandort. Deshalb ist einem nachhaltigen System mit gesicherter Finanzierung größte Bedeutung zuzumessen. Die soziale Pensionsversicherung hat die Aufgabe, unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte eine angemessene finanzielle Versorgung im Alter sicherzustellen. Bedenkt man, dass bei rund 90 Prozent aller ÖsterreicherInnen während der gesamten Lebensarbeitszeit die Beitragsgrundlage unter der Höchstbeitragsgrundlage liegt, ist damit für die grosse Mehrheit der Österreicher der Wohlstand im Alter gesichert. Ein System, welches daher für 90 Prozent der Österreicher ein Einkommen in der Pension sichert, ist nicht in Frage zu stellen. Bei Alterspensionen liegt die Netto-Einkommensersatzrate bei 86,3 Prozent (Männer) bzw. 80,9 Prozent (Frauen). Bei Invaliditätspensionen ist die Netto-Einkommensersatzrate aufgrund der fehlenden Beitragsjahre mit 75,3 Prozent (Männer) bzw. 67,6 Prozent (Frauen) entsprechend niedriger. Wenn wir also über eine Pensionslücke reden, dann von denjenigen rund 10 Prozent der Bevölkerung, deren Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage liegt. Diese Gruppe kann eigene, individuelle Maßnahmen setzen, die von Betriebspensionen bis zu Lebensversicherungen und anderen Vorsorgeformen reichen. Die Lebenserwartung steigt, die Dauer der Pensionszahlung wird daher immer länger.Das tatsächliche Pensionsantrittsalter liegt mit knapp unter 60 Jahren (Männer) deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsalter. Daher ist der Gesetzgeber gefordert, Maßnahmen zu setzen, das faktische Pensionsantrittsalter dem tatsächlichen Pensionsantrittsalter anzupassen (z.B. Hacklerregelung). Wertvolle Vorschläge hierzu liefert der gemeinsame Vorschlag der Sozialpartner im Rahmen des Bad Ischler Dialoges 2011 (abrufbar unter www.sozialpartner.at). Hier wurden wichtige Maßnahmen altersgruppenbezogen durchleuchtet. Für besonders wichtig erachte ich es, z.B. drohende Invalidität schon durch Frühintervention zu vermeiden. Auch die Angleichung des faktischen und tatsächlichen Pensionsantrittsalter zwischen Männern und Frauen (die verfassungsgesetzliche Regelung sieht einen zu langen Zeitraum vor) wäre dazu ein wichtiger Schritt.
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